AGB inVita

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Produktes inVita

Stand: Mai 2020

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) inVita ist ein Service der ärzte.de MediService GmbH
& Co. KG. Unter dem Service inVita bietet die ärzte.de MediService GmbH
& Co. KG eine Webseitenerstellung und -pflege ausschließlich für
Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler im Gesundheits-/Medizinbereich
(„Auftraggeber“) an. Der Vertragsschluss erfolgt zwischen der ärzte.de
MediService GmbH & Co. KG („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

(2) Diese AGB gelten für sämtliche zwischen dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber entstehenden Rechtsverhältnisse. Der
Auftraggeber stimmt mit Vertragsschluss explizit diesen AGB zu.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung. Dies gilt auch dann, wenn
der Auftragnehmer der Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur
Erbringung von Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung seines
gewählten Produktes und zusätzlich mit ggf. hinzu gebuchten Optionen und
Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser AGB.

(2) Der Auftragnehmer
ist jederzeit berechtigt, Leistungen, auf die der Auftraggeber
keinen vertraglichen Anspruch hat, einzustellen oder zu ändern. Insbesondere
gilt dies für solche Leistungen, die nicht ausdrücklich in der
Leistungsbeschreibung des vom Auftraggeber gewählten Service genannt sind oder
die vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

3. Pflichten des Auftraggebers

(1) Jegliche Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers durch
den Auftraggeber, die gegen geltendes Recht verstößt, ist unzulässig. Dies
beinhaltet auch den Abruf, Versand oder Verbreitung von Inhalten, die gegen
gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art oder die guten Sitten verstoßen und
jegliche Handlungen, die zu einer Bedrohung, Belästigung, Schädigung oder
anderweiten Verletzung von Rechten Dritter (einschl. Urheberrechte oder Rechte
am eigenen Bild) führen.

(2) Der Auftraggeber hat jeglichen Eindruck im Rechts- und
Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem
Auftragnehmer zuzurechnen.

(3) Der Auftraggeber ist für sein Verhalten und sämtliche
selbst eingestellten Inhalte oder dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Inhalte selbst und ausschließlich verantwortlich. Der Auftragnehmer prüft als
technischer Anbieter der Plattform grundsätzlich weder das Verhalten noch die
Inhalte. Es obliegt daher dem Auftraggeber bzw. Nutzer sicherzustellen, dass er
sich stets im Rahmen des rechtlich und nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Zulässigen bewegt. Sollte der Auftragnehmer wegen einer im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegenden Handlung von einem Dritten in
Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer
auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.

(4) Unterliegt der Auftraggeber einer vertraglichen oder
gesetzlichen Schweigepflicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer hiermit zur
Geheimhaltung in Bezug auf die ihm im Zuge der Leistungserbringung offenbarten
Geheimnisse und dazu, an der Leistungserbringung mitwirkende Personen ebenfalls
auf diese Geheimhaltung zu verpflichten. Der Auftraggeber wird dem
Auftragnehmer Informationen, die Geheimnisse darstellen oder darstellen können,
nur im gesetzlich zulässigen Umfang offenbaren. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Übertretung der
im vorgenannten Satz aufgeführten Pflicht herrühren.

4. Verfügbarkeit; Leistungsstörungen

Der Auftragnehmer bemüht sich, Leistungsstörungen, zeitlich
begrenzte eingeschränkte Nutzbarkeit oder Unterbrechung der Dienstleistungen
weitestgehend zu vermeiden und deren Auswirkungen so gering wie möglich zu
halten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder
teilweise vorübergehend einzustellen, um z. B. technisch erforderliche Arbeiten
oder Maßnahmen, die den zukünftigen reibungslosen Ablauf der Geschäftsprozesse
sicherstellen sollen, durchzuführen oder zu ermöglichen. Über im Voraus absehbare, längere
Unterbrechungen während üblicher Bürozeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) wird der
Auftragnehmer den Auftraggeber und Nutzer möglichst vorab in geeigneter Weise
unterrichten.

5. Besondere (Mitwirkungs-)Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle
Informationen, Unterlagen, Dateien, Inhalte oder sonstige Angaben und
Dokumente, die der Auftragnehmer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen
benötigt, zu dem in dem gemeinsam abgestimmten Projektplan festgelegten
Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Auftraggeber dem nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
nach, und verzögert sich dadurch die Leistung des Auftragnehmers, so ist diese
Verzögerung vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, und ist der Auftraggeber
nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten.

(2) Der Auftraggeber hat alle Angaben zu seiner Praxis,
seinen Qualifikationen und Titeln usw. – auch in Bezug auf weitere
Berufsträger, Mitarbeiter und angegebene Erfüllungsgehilfen -– und sonstige zur
Einstellung in den Webauftritt bestimmte Inhalte vollumfänglich der Wahrheit
und den aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechend anzugeben.

(3) Der Auftraggeber darf Angaben zu Dritten, z. B. zu
Partnern, Gesellschaftern, angestelltem Personal oder anderen
Erfüllungsgehilfen nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen an den Auftragnehmer
übermitteln und zur Veröffentlichung freigeben.

(4) Es ist dem Auftraggeber strikt untersagt, die vom
Aufragnehmer an ihn gesendeten Daten von Nutzern ohne Einwilligung des
entsprechenden Nutzers zu veröffentlichen, Dritten zu übermitteln oder für
sachfremde eigene oder fremde Zwecke zu nutzen.

(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Verstößen gegen
die vorangegangenen Bestimmungen unmittelbar das Benutzerkonto des
Auftraggebers zu sperren, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu
kündigen und/oder dem Auftraggeber den generellen Ausschluss zu erklären.

6. Zahlungsmodalitäten; Fälligkeit

(1) Die Zahlung des vereinbarten Entgeltes für die Produkte
„Produktname“ erfolgt je nach individuell getroffener Vereinbarung als
Einmalzahlung oder in 24 Monatsraten.

(2) Die Einmalzahlung ist vierzehn Tage nach Übergabe und
Abnahme des Webauftritts zur Zahlung fällig. Verzögert sich die Fertigstellung
aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z. B. Verletzung seiner
Mitwirkungspflichten), ist der Auftragnehmer berechtigt, an dem in dem
Projektplan vereinbarten Fertigstellungstermin 
seine bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen und binnen
vierzehn Tagen zur Zahlung fällig zu stellen.

(3) Bei Ratenzahlung ist die Rate – ggf. für den ersten und
den letzten Monat zeitanteilig – zum
Ende des Monats, beginnend mit dem Monat des Vertragsschlusses, zur Zahlung
fällig.

(4) Die Zahlung für vom Auftraggeber beauftragte
Zubuchoptionen sind zum Monatsende fällig.

(5) Zahlungen erfolgen grundsätzlich über ein dem
Auftragnehmer vom Auftraggeber zu erteilendes Lastschriftmandat.

7. Hinweise auf den Auftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer behält sich im Zusammenhang mit dem
Service inVita das Recht vor, in branchenüblicher Weise darauf
hinzuweisen, dass der Webauftritt von ihm erstellt worden ist. Gleiches gilt
bei Nutzung von Tools (z. B. des Terminbuchungstools), die der Auftragnehmer zur
Verfügung stellt.

8. Löschung von Inhalten, Sperrung

Bei Verstößen gegen diese AGB und Nutzungsbedingungen behält
sich der Auftragnehmer vor, die betreffenden Inhalte nach Kenntnisnahme zu
löschen. Überdies behält sich der Auftragnehmer vor, das jeweilige
Benutzungsrecht und/oder das Benutzerkonto für eine Zeit oder permanent zu
sperren oder die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses zu
erklären.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich als
Folgen von behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, höherer Gewalt,
Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder sonstigen zufälligen, nicht im
Einflussbereich des Auftragnehmers liegenden Ereignissen ergeben können.

(2) Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder einer seiner Erfüllungsgehilfen.
Verletzt der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine Pflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den
der Auftragnehmer bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es
sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Eine
Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen, es sei denn die Schäden wurden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht.

(3) Falls dem Auftraggeber Mängel in der Erfüllung der
vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer bekannt werden, hat
er diese binnen einer Woche nach deren Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat dann zunächst das Recht, diese Mängel abzustellen bzw.
nachzubessern.

(4) Soweit es sich um eine Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder um
Vermögensschäden aufgrund der Erbringung von Online-Terminbuchungsleistungen,
sowie um Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen
Regelungen.

(5) Sofern die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
von der Verfügbarkeit öffentlicher Infrastrukturen (z. B. Internet, Telefonnetz)
abhängig ist, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf Ausfall,
Störung, Leistungseinschränkung oder fehlerhafter Nutzung dieser Anlagen und
Dienste zurückzuführen sind.

10. Datenschutz

Alle Informationen zum Thema Datenschutz auf ärzte.de finden
Sie in unserer „Datenschutzerklärung“.

11. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung für Auftraggeber

(1) Der Vertrag beginnt mit schriftlicher Bestätigung des
Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber (Vertragsschluss).

(2) Der Vertrag über die Produkte „Produktname“ endet, wenn
beide Parteien ihre vertraglichen Pflichten vollständig erfüllt haben.

(3) Verträge über vom Auftraggeber beauftragte
Zubuchoptionen laufen zeitlich unbefristet und sind von jeder Partei mit einer
Frist von einer Woche zum Monatsende ordentlich kündbar.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt beiden Parteien vorbehalten.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.

12. Änderungsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu ändern
oder zu ergänzen. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Nachricht per Mail oder
postalisch. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er diesen
innerhalb von 4 Wochen widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch seitens des
Auftraggebers, gelten die Änderungen nach Ablauf der Frist als angenommen und
werden ab diesem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten
aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu
übertragen. Der Auftraggeber erhält hierüber per Mail oder postalisch eine
Nachricht und erhält die Möglichkeit, der Übertragung innerhalb einer vom
Auftragnehmer angemessen zu setzenden Frist zu widersprechen. Widerspricht der
Auftraggeber nicht bis zum Ende dieser Frist, wird die bis dahin schwebend
wirksame Vertragsübertragung wirksam.

(3) Für neue oder zusätzlich angebotene Dienstleistungen
behält sich der Auftragnehmer vor, ergänzende Vertragsbedingungen zugrunde zu
legen.

13. Schlussbestimmung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).

(2) Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für
alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag im Verhältnis zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer ist Nürnberg.

(3) Für Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden in Bezug
auf die Regelungen dieser AGB ist die Schriftform erforderlich. Für
Vereinbarungen über den Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung (Projekt-,
Zeitpläne, Mitteilungen über die Ausführung der Leistung etc.) genügt die
Textform.

(4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB oder des mit dem
Auftraggeber geschlossenen Vertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die
gesetzlichen Vorschriften.

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